Bäume an der Grundstücksgrenze: Was darf man ohne Zustimmung des Nachbarn fällen?

Wenn Äste auf unsere Seite ragen, dürfen wir sie abschneiden.

Streitigkeiten über Bäume, die an der Grundstücksgrenze wachsen, sind einer der häufigsten Gründe für Konflikte zwischen Nachbarn. Darf man Äste, die auf das eigene Grundstück ragen, ohne Rücksprache mit dem Nachbarn abschneiden? Darf man einen ganzen Baum fällen, wenn sein Stamm direkt an der Grundstücksgrenze steht? Welche Regeln gelten in solchen Fällen und wann sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich? Hier finden Sie einen detaillierten Leitfaden, der Ihnen hilft, rechtliche Probleme und unangenehme Gespräche mit dem Nachbarn zu vermeiden.

  • Bäume an der Grundstücksgrenze – was sagt das Gesetz?
  • Wann ist die Zustimmung des Nachbarn nicht erforderlich?
  • Wann ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich?
  • Ist eine Genehmigung der Verwaltung erforderlich?
  • Wie kann man Konflikte mit Nachbarn vermeiden?
  • Bäume an der Grundstücksgrenze und Haftung für Schäden
  • Wichtige Fakten: Was ist erlaubt und was nicht?

Bäume an der Grundstücksgrenze – was sagt das Gesetz?

Haben Sie einen Baum an der Grundstücksgrenze?

Bäume an der Grundstücksgrenze: Was darf man ohne Zustimmung des Nachbarn fällen?

Ja, er wächst an der Grenze, er wächst direkt an der Grenze, nein, alle wachsen in einem bestimmten Abstand

Das Bürgerliche Gesetzbuch legt eindeutig fest, dass der Eigentümer eines Grundstücks die Äste und Wurzeln von Bäumen seines Nachbarn, die auf sein Grundstück ragen, entfernen darf, sofern er den Nachbarn zuvor aufgefordert hat, diese zu entfernen. Wenn der Nachbar dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist tut, können Sie dies selbst tun, ohne sich dem Risiko von Ansprüchen auszusetzen.

Das vollständige Fällen eines Baumes, der an der Grundstücksgrenze wächst, ist jedoch eine ganz andere Situation. Hier kommt das Miteigentum zum Tragen – wenn der Stamm des Baumes von der Grenze aus wächst, ist der Baum laut Gesetz Miteigentum beider Eigentümer. In diesem Fall müssen Sie die Zustimmung Ihres Nachbarn zur Entfernung einholen.

Wann ist die Zustimmung des Nachbarn nicht erforderlich?

In der Praxis gibt es Situationen, in denen Sie selbstständig handeln können. Hier einige Beispiele:

  • Das Zurückschneiden von Ästen – wenn diese auf Ihr Grundstück ragen, Gebäude gefährden oder die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigen.
  • Das Entfernen von Wurzeln – wenn diese auf Ihr Grundstück wachsen und Zäune, Gehwege oder Versorgungsleitungen beschädigen.
  • Pflegearbeiten auf Ihrer Seite – zum Beispiel das Kürzen einer Hecke, die an der Grenze wächst, aber nur auf Ihrer Seite.

Beachten Sie jedoch, dass Sie dabei keinen Schaden an dem Baum verursachen dürfen, der auch Ihrem Nachbarn gehört – in diesem Fall riskieren Sie, für den Schaden haftbar gemacht zu werden.

Wann ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich?

Bäume an der Grundstücksgrenze: Was darf man ohne Zustimmung des Nachbarn fällen?

Es gibt Situationen, in denen die Zustimmung der anderen Partei unbedingt erforderlich ist:

  1. Das Fällen eines Baumes, der an der Grundstücksgrenze wächst, da er gemeinsames Eigentum ist.
  2. Das Umpflanzen oder radikale Zurückschneiden eines Baumes, wodurch er absterben kann.
  3. Alle Maßnahmen, die zu einer irreversiblen Beschädigung des Baumes des Nachbarn führen können.

In der Praxis sollte ein einfacher Vertrag oder eine Vereinbarung getroffen werden, dass beide Parteien mit der Fällung einverstanden sind. Dies schützt Sie vor späteren Ansprüchen.

Ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich?

Unabhängig von Nachbarschaftsfragen bedürfen einige Bäume einer Benachrichtigung oder Genehmigung der Gemeinde.

Eine Benachrichtigung oder Genehmigung ist insbesondere erforderlich für:

  • das Fällen von Bäumen, deren Stammumfang in 5 cm Höhe über dem Boden die festgelegten Grenzen überschreitet (z. B. 50 cm für Pappeln, Weiden, Eschenahorn; 80 cm bei allen anderen Arten),
  • Fällen auf einem unter Denkmalschutz stehenden Grundstück,
  • Entfernen eines Obstbaums von einem Grundstück, das nicht für landwirtschaftliche Zwecke bestimmt ist.

Das Fehlen einer Anmeldung oder Genehmigung kann hohe Geldstrafen nach sich ziehen.

Wie vermeidet man Konflikte mit Nachbarn?

Auch wenn die Vorschriften ein eigenständiges Handeln erlauben, lohnt es sich, auf gute Beziehungen zu achten. Denken Sie daran, dass Ihr Nachbar Ihnen noch viele Jahre erhalten bleibt und ein einziger Konflikt das Leben beider Seiten vergiften kann.

Bewährte Vorgehensweisen:

  • Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Nachbarn – viele Probleme lassen sich gütlich lösen.
  • Machen Sie vor Beginn der Arbeiten Fotos vom Zustand des Baumes – dies ist ein Beweis dafür, dass Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehandelt haben.
  • Wenn Sie größere Arbeiten planen, schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung oder zumindest eine Bestätigung per E-Mail ab.
  • Im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Anwalt oder einen Mitarbeiter der Gemeinde.

Bäume an der Grundstücksgrenze und Haftung für Schäden

Wenn ein Baum, der an der Grundstücksgrenze steht, während eines Sturms umgestürzt ist und einen Zaun beschädigt hat, bedeutet das nicht, dass der Nachbar für die Reparatur aufkommen muss. Die Haftung hängt davon ab, wem der Baum gehört und ob die Gefahr vorhersehbar war.

  • Wenn der Baum in Miteigentum steht, werden die Kosten in der Regel geteilt.
  • Wenn der Stamm vollständig auf der Seite des Nachbarn steht, das Baum aber gesund war, wird der Schaden oft als höhere Gewalt angesehen, die nicht vom Eigentümer zu vertreten ist.
  • Wenn der Baum jedoch morsch war und der Nachbar trotz Aufforderung keine Maßnahmen ergriffen hat, können Sie Schadenersatz verlangen.

Bäume an der Grundstücksgrenze: Was darf man ohne Zustimmung des Nachbarn fällen?

 

Wichtige Fakten: Was ist erlaubt und was nicht?

Ohne Zustimmung des Nachbarn dürfen Sie:
  • Äste abschneiden, die auf Ihr Grundstück ragen (nach vorheriger Rücksprache mit dem Nachbarn),
  • Wurzeln entfernen, die auf Ihr Grundstück wachsen.
Ohne die Zustimmung des Nachbarn dürfen Sie nicht:
  • ein Baum fällen, der an der Grundstücksgrenze wächst,
  • Maßnahmen ergreifen, die den Baum des Nachbarn beschädigen könnten.
Zusätzlich:
  • Klären Sie, ob eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich ist,
  • dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen und sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn, um Streitigkeiten zu vermeiden.
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